DR. FRANK REBSCH
Dr. Frank Rebsch studierte Rechtswissenschaften in Frankfurt a. M., Cambridge (England) und New York (N.Y.U. Law School). 1979 promovierte er zum Thema "Produkthaftung in England".
Dr. Rebsch war Mitarbeiter der Wall Street-Kanzlei Davis, Polk & Wardwell, New York.
Seit 1980 ist er als Rechtsanwalt tätig und war viele Jahre Syndikus verschiedener Investmentgesellschaften. Er berät seine nationalen und internationalen Mandanten in allen rechtlichen Fragen des deutschen Vertrags- und Gesellschaftsrechts, des gewerblichen Rechtsschutzes und des Wettbewerbsrechts.
Tätigkeitsschwerpunkte:
Gesellschaftsrecht
Markenschutz und Urheberrecht
Wettbewerbsrecht
Öffentliches Recht
- Baurecht und Bundesbodenschutzgesetz
Aufenthaltsrecht
Europäisches Recht
Internationales Privatrecht
Vertragsrecht
- Beratung, Vertragsgestaltung
Kapitalanlagerecht
Korrespondenzsprachen:
- Deutsch
- Englisch
- Französisch